Studio Pellitteri

Patient werden: der erste Zahnarztbesuch

Der erste Zahnarztbesuch ist ein sehr wichtiger Moment, in dem der Patient dem Zahnarzt die Probleme, die ihn beunruhigen, und die Gründe, warum er in die Praxis kommt, darlegt.

Beim ersten Besuch werden die Patienten gebeten, ein Formular mit Fragen zu ihrem allgemeinen Gesundheitszustand, eventuell in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten, Operationen, eingenommenen Medikamente, Allergien und Reaktionen auf die Lokalanästhesie auszufüllen. Diese Informationen werden vom Arzt vor Beginn der Untersuchung geprüft, da sie unentbehrlich sind, um die Patienten kennenzulernen und die richtige Therapie festzulegen.

Bei der ersten Visite wird die Mundhöhle untersucht, das Gewebe an den Wangen, der Zunge und dem Zungenboden abgetastet, die Öffnungs- und Schließbewegungen des Mundes gezeigt, um zu zeigen, ob sie korrekt, ohne Schmerzen und ohne Schwierigkeiten für den Patienten ausgeführt werden.

Die Diagnose

Die umfassende Diagnose des Zustands der Mundhöhle basiert auf einer gründlichen klinischen und Röntgenuntersuchung, wobei je nach Fall auch auf instrumentelle Untersuchungen zurückgegriffen werden kann:

  • Orthopantomographische Untersuchung (Panoramaröntgen)
  • Bissflügelaufnahme (Bitewing)
  • Periapikale Röntgenaufnahme
  • Vollständige Röntgenaufnahme

Um dem Patienten verschiedene Behandlungsalternativen vorzuschlagen, kann der Zahnarzt es für notwendig erachten, Abdrücke von den Zahnbögen zu nehmen, um sie als Gipsmodelle für die Untersuchung zu reproduzieren.

Die Behandlung

Nachdem alle diagnostischen Untersuchungen zusammengestellt wurden, wird der Behandlungsplan erstellt und dem Patienten vorgelegt, mit einer Erläuterung darüber, wie und wann er durchgeführt werden soll.

Sobald der Behandlungsplan und der Kostenvoranschlag akzeptiert wurden, kann der Patient mit dem Praxispersonal die Termine vereinbaren, um die geplanten Eingriffe durchführen zu lassen.

Die Bezahlung

Um die finanzielle Seite kümmert sich das Sekretariat, das dafür zuständig ist, den Kostenvoranschlag und die Zahlungsmodalitäten vorzulegen.

Die Praxis bietet die Möglichkeit, über die Deutsche Bank eine Ratenzahlung des Kostenvoranschlags zu Vorzugspreisen, in einigen Fällen sogar zum Nulltarif, vorzunehmen.